Ziele des G-Instituts

Ziel des G-Instituts ist die Förderung der Akzeptanz geschlechtlicher Vielfalt und eine Verbesserung der gesellschaftlichen Situation transgeschlechtlicher Menschen.

Durch unseren interdisziplinären Ansatz wollen wir unterschiedliche Sicht- und Herangehensweisen aus den Bereichen Gesellschaft, Medizin, Recht und Politik zusammenführen.

 

Pressemitteilungen

28. Juni 2009
Transsexuellengesetz: Die verpasste Reform

Berlin: Der Bundestag hat am 19. Juni 2009 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt und die Vorschrift des Transsexuellengesetzes (TSG) gestrichen, nach der eine verheiratete Person ihren Personenstand nur ändern kann, wenn sie sich scheiden lässt. Die seit langem überfällige grundlegende Reform des Transsexuellenrechts wurde wieder einmal vertagt.

Am Rande des Berliner CSD traf sich am Wochenende eine Gruppe von Expertinnen und Experten des in Berlin ansässigen Instituts zur Förderung der geschlechtlichen Vielfalt (G-Institut), um über das weitere Vorgehen zu beraten. Die Runde stellte fest, dass mit dem jüngsten Bundestagsbeschluss in Sachen TSG zwar eine wichtige Änderung erfolgt ist, die bereits 2001 von der Bundesregierung angekündigte Reform jedoch wieder nicht zustande gekommen ist.

Das G-Institut wird sich auch in der neuen Legislaturperiode auf verschiedenen Ebenen intensiv dafür einsetzen, dass die rechtliche Situation von Transsexuellen und Transgendern grundlegend verbessert wird. Hierzu gehören das Recht auf freie Wahl des Vornamens sowie der Wegfall des überflüssigen Begutachtungsverfahrens (§ 4 TSG) und die Anerkennung des gewünschten Personenstands, auch ohne sich Operationen zur sog. Geschlechtsangleichung und zur Herstellung dauerhafter Fortpflanzungsunfähigkeit zu unterziehen, wie dies das Gesetz noch immer verlangt (§ 8 TSG).

An der Zusammenkunft des G-Instituts nahmen u. a. der Berliner MdB a.D. Christian Schenk und die Kölner Rechtsanwältin Deborah Reinert teil, die bereits 2007 vom Innenausschuss des Deutschen Bundestages als Sachverständige zu einem Fachgespräch über eine Reform des Transsexuellenrechts eingeladen worden waren.

„Das TSG ist ein kleines, übersichtliches Gesetz, das nur aus wenigen Paragrafen besteht“ meint Christian Schenk. „Inzwischen gibt es dazu sechs Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, die dem Gesetzgeber sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten für eine umfassende Reform eröffnet haben. Aber der Gesetzgeber ist bislang untätig geblieben“. Schenk, von 1990 bis 2002 selbst Mitglied des Bundestages, weist darauf hin, dass bisher sämtliche Aktivitäten des Bundestages in Bezug auf das TSG durch das Bundesverfassungsgericht erzwungen worden sind.

Auch Dr. Beate Ritzert, Geophysikerin aus Mainz und als Mitglied des Leitungsgremiums der Selbsthilfegruppe Main-TS mit den Sorgen und Nöten von Transsexuellen in Rheinland-Pfalz befasst, zeigt sich kritisch: „Es war eigentlich keine Reform, es wurde nur der Paragraf im Gesetz geändert, der sowieso nicht mehr anwendbar war. Die Beschäftigung mit den wahren Problemen schiebt man weiter vor sich her.“

Rebecca Kleis, seit Herbst 2005 1. Vorsitzende der Münchner Selbsthilfegruppe VIVA-TS e.V. und seit Jahren in Sachen TSG-Reform in Kontakt mit dem Innenministerium, zieht Bilanz: „Es ist schon sehr frustrierend gewesen, nach diesem ganzen Aufwand, dass jetzt nur das nötigste verändert worden ist und das ganze wieder auf die lange Bank geschoben wird.“

Deborah Reinert, die viele Transfrauen und Transmänner anwaltlich vertritt, mahnt zudem an, über der TSG-Reform nicht die sozial-medizinischen Aspekte außer Acht zu lassen. „Die Krankenkassen machen immer mehr Probleme. Hier wirkt sich die Gesundheitsreform negativ auf die Versorgung von Transsexuellen aus. Immer öfter sind Transsexuelle gezwungen ihre Ansprüche gegenüber Krankenkassen gerichtlich durchzusetzen.“